Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JP Recruitment:
1. Unternehmensgrundsätze_
- Unsere Dienstleistungen basieren auf den festgelegten Unternehmensgrundsätzen, die eine faire, ethische und transparente Anwerbepraxis gewährleisten.
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Fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungsprozess: Unser Unternehmen verpflichtet sich zu einer fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis entsprechend den Prinzipien des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Wir setzen uns für Transparenz, Integrität und die Wahrung der Rechte aller Beteiligten im Rekrutierungsprozess ein.
https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/
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Ausrichtung an dem Globalen Verhaltenskodex der WHO: Unsere Unternehmenspraxis richtet sich nach dem Globalen Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften. Wir engagieren uns für eine verantwortungsvolle Anwerbungspraxis, die die Gesundheitssysteme der Herkunftsländer der Pflegekräfte unterstützt und respektiert.
https://www.who.int/publications/i/item/wha68.32
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Internationale Menschenrechtskonventionen: Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller relevanten internationalen Menschenrechtskonventionen, um die Würde und Rechte jeder einzelnen Pflegekraft zu wahren.
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ILO Kernarbeitsnormen: Wir halten uns an die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere an die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung. https://www.ilo.org/global/topics/fair-recruitment/WCMS_536755
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IRIS Standard. wir möchten betonen, dass wir IRIS Standard vollständig unterstützen und respektieren. Dieser Standard ist für uns von großer Bedeutung, da er unsere Geschäftspraktiken und Werte widerspiegelt. https://iris.iom.int/iris-standard
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Employer-Pays-Prinzip: Unser Unternehmen stellt sicher, dass keine direkten oder zugehörigen Vermittlungskosten oder Gebühren von den Pflegekräften erhoben werden. Wir unterstützen nur Vermittlungs- und Anwerbeunternehmen, die das Employer-Pays-Prinzip einhalten.
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Vermeidung nicht konformer Vertragsklauseln: Wir gewährleisten, dass in den vermittelten Arbeitsverträgen keine Rückzahlungs- und Bindungsklauseln enthalten sind, die den Anforderungen und Prinzipien des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ widersprechen.
2.
Verpflichtungen unserer Geschäftspartner
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Alle Geschäftspartner müssen sich an den Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften halten. Dies beinhaltet die Verpflichtung zu fairen und ethischen Praktiken in der Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften, die die Würde und Rechte der Pflegekräfte respektieren und schützen.
3.
In den Vertragsvereinbarungen, die wir zwischen Pflegekräften und unserer Agentur abschließen, sind folgende Bestandteile enthalten:
- Regelungen, die sich auf die Arbeitsbeziehungen zwischen den Pflegekräften und ihren Arbeitgebern beziehen.
- Bestimmungen zum Erwerb der deutschen Sprache, die für eine effektive Kommunikation und Integration in den Arbeitsalltag essenziell sind.
- Verfahren zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen der Pflegekräfte in Deutschland.
- Ein klar definiertes Vorgehen für den Relocation-Prozess, um den Pflegekräften einen reibungslosen Übergang in ihr neues Arbeitsumfeld zu ermöglichen.
Diese Elemente sind integraler Bestandteil unserer Verträge und spiegeln unser Engagement für eine umfassende Unterstützung und faire Behandlung der von uns vermittelten Pflegekräfte wider.
4.
In Bezug auf Sonderfälle, wie den Abbruch von Anwerbeprozessen durch Pflegekräfte, Arbeitgebende oder unsere Agentur, gelten folgende Regelungen:
Bei Abbruch durch die Pflegekraft: Sollte eine Pflegekraft entscheiden, den Anwerbeprozess abzubrechen, entstehen für sie keinerlei Kosten. Wir respektieren die Entscheidung der Pflegekraft und stellen sicher, dass keine finanziellen Belastungen auf sie zukommen.
Bei Abbruch durch den Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitgeber den Anwerbeprozess beendet, verpflichten wir uns, der betroffenen Pflegekraft bei der Suche nach einer alternativen, geeigneten Stelle zu helfen. Die kontinuierliche Betreuung und Unterstützung der Pflegekraft bleibt dabei gewährleistet.
Bei Abbruch durch unsere Agentur: Sollten wir als Agentur den Prozess abbrechen, ist es unsere oberste Priorität, sicherzustellen, dass die Pflegekraft weiterhin Unterstützung erhält. Dies kann durch Vermittlung an eine andere Agentur oder Beratungsstelle erfolgen.
In keinem dieser Fälle werden der Pflegekraft Kosten aufgebürdet. Wir legen großen Wert darauf, dass die Pflegekräfte in jedem Schritt des Prozesses fair behandelt und unterstützt werden.
5.
- Die JP Recruitment GmbH behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Geschäftsbedingungen zu überprüfen und entsprechende Nachweise einzufordern.
6. Die JP Recruitment GmbH behält sich vor, Rahmenbedingungen der Arbeitsstelle (bspw. die vollumfänglichen Einhaltung des IMK gemäß DKF) zu überprüfen.
7.
Kündigungsrecht bei Verstoß gegen AGB
- Bei Verstößen gegen diese AGB behält sich die JP Recruitment GmbH das Recht zur Kündigung der Geschäftsbeziehung vor.
8.
Zusicherung der Unterstützung bei Spracherwerb und Anerkennungsverfahren
Unsere Agentur sichert zu, dass sie sowohl ihre Kunden als auch die internationalen Pflegekräfte proaktiv über geprüfte und qualitätsgesicherte Angebote zum Spracherwerb sowie über unterstützende Maßnahmen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens informiert. Wir gewährleisten dabei, dass die Präferenzen der Pflegekräfte hinsichtlich der Wahl spezifischer Angebote berücksichtigt und umgesetzt werden. Unser Ziel ist es, die internationale Pflegekraft in jeder Phase des Prozesses zu unterstützen, indem wir sicherstellen, dass sie Zugang zu den besten verfügbaren Ressourcen für ihren Spracherwerb und ihr berufliches Vorankommen in Deutschland haben.
9. Verpflichtung zur Beratung und Vernetzung
Unsere Agentur verpflichtet sich, alle Kunden und Kundinnen aktiv auf Beratungs- und Vernetzungsmöglichkeiten hinzuweisen, die zur Unterstützung und Integration internationaler Pflegekräfte beitragen. Dazu gehören unter anderem die IQ-Netzwerke (Integration durch Qualifizierung), die Welcome Center sowie das DKF. Wir stellen sicher, dass unsere Kunden umfassend über diese wertvollen Ressourcen informiert werden, um ihnen eine optimale Integration und Qualifizierung in ihrem neuen Arbeitsumfeld in Deutschland zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, eine Brücke zwischen den Pflegekräften und den verfügbaren Unterstützungsnetzwerken zu bilden und so ihren Erfolg und ihr Wohlbefinden in Deutschland zu fördern.
10. Hiermit erklären wir, dass in jedem Vermittlungsfall die Vorlagen von "Faire Anwerbung Pflege Deutschland - Mustervorlage 3 und Mustervorlage 4 verwendet werden müssen.
Diese Vorlagen finden Sie unter:
Mustervorlage 3
Mustervorlage 4
11.
Arbeitsbeziehungen basierend auf Integrationsmanagementkonzepten
Unsere Agentur arbeitet ausschließlich mit Kunden zusammen, die ein schriftlich ausgearbeitetes, betriebliches Integrationsmanagementkonzept für ihre Arbeitsplatzangebote vorlegen können. Es ist unabdingbar, dass dieses Konzept den internationalen Pflegekräften vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags nicht nur bekannt gemacht, sondern auch in einer Weise vermittelt wird, dass sie es vollständig verstehen. Dies stellt sicher, dass alle Pflegekräfte, die über unsere Agentur vermittelt werden, über die nötigen Informationen und Unterstützung für eine erfolgreiche Integration in ihr neues Arbeitsumfeld verfügen. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist grundlegend für unsere Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und gewährleistet eine transparente und faire Anwerbungspraxis